Sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie

Als „sektoraler Heilpraktiker für die Physiotherapie“ habe ich die Erlaubnis ohne eine ärztliche Verordnung zu behandeln.

Sie können bei akuten oder bei chronischen Beschwerden alle physiotherapeutische Leistungen ohne ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen.

Nach einer ausführlichen Untersuchung erhalten Sie eine Diagnose. Im Anschluss bespricht man die Diagnose, die Befundergebnisse, die Möglichkeiten und die Zielsetzungen der physiotherapeutischen Behandlung und die vorraussichtlicheTherapiedauer.

Die Abrechnung erfolgt über die GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) oder in die Anlehnung der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).